Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der www.ev-rudolstadt.de veröffentlichten Website der Energieversorgung Rudolstadt GmbH.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 19.05.2025 durchgeführten Selbstbewertung in Form des WAVE Web Accessibility Evaluation Tools und PageSpeed Insights.
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
1. Unvereinbarkeit mit der BITV 2.0
Farbkontraste
- Problem: Das Kontrastverhältnis zwischen Vorder- und Hintergrundfarben ist in einigen Fällen unzureichend – z. B. bei grünen Buttons mit weißer Schrift oder grünem Text auf weißem Hintergrund. Auch bei Texten auf Bildhintergrund ist das Kontrastverhältnis teilweise nicht ausreichend.
- Maßnahme: Anpassung der Farbwerte durch die zuständige Agentur.
- Zeitplan: Behebung bis Ende 2025.
- Barrierefreie Alternative: Derzeit nicht vorhanden.
iFrames ohne Titel
- Problem: Eingebundene iFrames enthalten keine Titelattribute. Diese sind jedoch erforderlich, damit Screenreader-Nutzende den Zweck des eingebetteten Inhalts erfassen können.
- Maßnahme: Nachträgliche Auszeichnung durch die Agentur.
- Zeitplan: Behebung bis Ende 2025.
- Barrierefreie Alternative: Derzeit nicht vorhanden.
Abstände und Größe von Bedienelementen
- Problem: Bedienelemente – insbesondere in der Navigation (z. B. bei Slider-Pagination oder kleinen Textlinks) – sind zum Teil zu klein oder zu eng beieinander platziert, wodurch sie schwer nutzbar sind.
- Maßnahme: Überarbeitung des responsiven Layouts durch die Agentur.
- Zeitplan: Behebung bis Ende 2025.
- Barrierefreie Alternative: Derzeit nicht vorhanden.
Zugänglichkeit für Screenreader
- Problem: Die HTML-Struktur ist an einzelnen Stellen nicht optimal für die Nutzung mit Screenreadern. So fehlen teilweise semantische Auszeichnungen oder rollenbasierte Zuordnungen, die für eine barrierefreie Nutzung notwendig sind.
- Maßnahme: Verbesserung der zugrunde liegenden HTML-Struktur durch die Agentur.
- Zeitplan: Behebung bis Ende 2025.
- Barrierefreie Alternative: Derzeit nicht vorhanden.
2. Unverhältnismäßige Belastung (§ 4 Abs. 3 BIKTG Bln)
Einige Inhalte sind derzeit nicht barrierefrei verfügbar, da deren vollständige Überarbeitung eine unverhältnismäßige Belastung darstellen würde.
PDF-Dokumente
- Problem: Auf der Website bereitgestellte PDF-Dateien entsprechen nicht den Anforderungen an barrierefreie Dokumente.
- Begründung: Die barrierefreie Gestaltung setzt die grundlegende Überarbeitung von Dokumentvorlagen sowie Schulungen für erstellende Mitarbeitende voraus.
- Barrierefreie Alternative: Für PDF-Dokumente mit Interaktionsfunktion (z. B. Anmeldung, Kontaktaufnahme) wird in der Regel ein barrierefreies Online-Formular angeboten. Informationsmaterialien von Dritten sind davon ausgenommen.
Videos
- Problem: Die eingebundenen Videos verfügen weder über Audiodeskriptionen noch über Untertitel.
- Begründung: Es handelt sich um Inhalte von Drittanbietern, die nicht nachträglich barrierefrei aufbereitet werden können.
- Barrierefreie Alternative: Derzeit nicht vorhanden.
Einfache Sprache
- Problem: Die Inhalte der Website stehen aktuell nicht in Leichter oder Einfacher Sprache zur Verfügung.
- Begründung: Die Umsetzung ist zu einem späteren Zeitpunkt geplant.
- Barrierefreie Alternative: Derzeit nicht vorhanden.
Gebärdensprache
- Problem: Es stehen derzeit keine Informationen in Deutscher Gebärdensprache zur Verfügung.
- Begründung: Die Bereitstellung entsprechender Videos ist zu einem späteren Zeitpunkt geplant.
- Barrierefreie Alternative: Derzeit nicht vorhanden.
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 20.05.2025 erstellt und zuletzt am 20.05.2025 aktualisiert.
Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen oder möchten sie Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit geben, dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Für Hinweise und Verbesserungsvorschläge sind wir dankbar.
Energieversorgung Rudolstadt GmbH
Oststraße 18
07407 Rudolstadt
Tel: 03672 444-222
Fax: 03672 444-212
kundenservice@ev-rudolstadt.de
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle in Thüringen wenden. Die Durchsetzungsstelle ist beim Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen eingerichtet und hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Thüringen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Durchsetzungsverfahren ist für Sie kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.tlmb-thueringen.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Durchsetzungsstelle unter kontakt@tlmb.thueringen.de.