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HINWEISGEBERSCHUTZGESETZ

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Hinweisgeberschutzgesetz

Die Energieversorgung Rudolstadt GmbH hat ein Hinweisgebersystem eingerichtet.

Was ist ein Hinweisgebersystem?

Ein Hinweisgebersystem dient dazu, Regelverstöße und Verdachtsmomente melden zu können. Die gesetzliche Verpflichtung ergibt sich aus dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), das Vorgaben aus dem EU-Recht („Whistleblower-Richtlinie“) in Deutschland umsetzt. Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet öffentliche und private Organisationen, einen sicheren, vertraulichen Meldekanal für Whistleblower einzurichten. Das Hinweisgebersystem soll Hinweisgebern Sicherheit und einen klaren Rahmen bieten, um Verstöße zu melden, ohne dass der Hinweisgeber negative Konsequenzen befürchten muss. 

Wer kann das Hinweisgebersystem nutzen?

An die Meldestellen können sich alle Beschäftigten der Energieversorgung Rudolstadt GmbH wenden, um Verstöße zu melden, von denen sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Kenntnis erlangt haben. Ebenso können sich andere Personen melden, die in Kontakt mit der Energieversorgung Rudolstadt GmbH stehen oder standen und hierdurch Kenntnis von einem Verstoß erlangt haben.

Was kann ein möglicher Gegenstand der Meldung sein?

Über das Hinweisgebersystem sollen ausschließlich tatsächliche bzw. vermutete Verstöße gegen geltende Gesetze sowie darüber hinaus auch gewichtige Verstöße gegen interne Vorschriften gemeldet werden. Gewichtig ist ein Verstoß insbesondere dann, wenn dieser Sicherheits-, Haftungs- oder Reputationsrisiken für die Energieversorgung Rudolstadt GmbH nach sich ziehen kann. 

Bitte beachten Sie, dass über das Hinweisgebersystem ausschließlich Verstöße, die unter den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fallen, gemeldet und bearbeitet werden können. Unter diesen Anwendungsbereich fallen beispielsweise:

  • Korruption / Bestechung,
  • Verstöße gegen Kartell- und Wettbewerbsgesetze, insbesondere Vergabevorschriften,
  • Fälle verbaler und nonverbaler, physischer oder sexueller Belästigung, Mobbing, Diskriminierung oder Gewalt am Arbeitsplatz, 
  • Verstöße gegen arbeitsrechtliche Vorschriften, Regelungen zur Arbeitssicherheit sowie zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Verletzung von Menschenrechten,
  • Betrug, Untreue,
  • Fälle des Diebstahls, der Beschädigung, der Unterschlagung oder des Missbrauchs von Vermögenswerten des Unternehmens, 
  • Verstöße gegen eine ordnungsgemäße Buchführung, Rechnungslegung und Finanzberichterstattung,
  • Verstöße gegen steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Vorschriften,
  • Verletzung der Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums, 
  • Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften, 
  • Verletzung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und sonstigen vertraulichen Informationen, 
  • Verstöße gegen Umweltschutzvorschriften, umweltbezogene Pflichten oder erhebliche Verschwendung von natürlichen Ressourcen, 
  • Interessenkonflikte,
  • sonstige gewichtige Verstöße gegen geltendes Recht und/oder sonstige relevante interne Vorschriften.

Wo und wie kann ich mich melden?

Hinweise können bei internen und externen Meldestellen abgegeben werden. Zwischen beiden hat der Hinweisgeber ein Wahlrecht, jedoch soll - so der Gesetzgeber - die interne Meldestelle genutzt werden, wenn davon ausgegangen werden kann, dass dem Hinweis wirksam nachgegangen wird und der Hinweisgeber keine Repressalien zu befürchten hat.

Interne Meldestelle

Die interne Meldestelle führt im Auftrag der Energieversorgung Rudolstadt GmbH die Anwaltskanzlei GNP Nestler Pech Rechtsanwälte & Fachanwälte Partnerschaftsgesellschaft, Schillerstraße 1 in 07407 Rudolstadt. Wenn Sie einen Hinweis abgeben möchten, können Sie Ihre Hinweise online hier einreichen. Eine postalische Meldung an die vorgenannte Adresse (Anwaltskanzlei) ist ebenso möglich – bitte mit dem Vermerk „Persönlich“. Wenn gewünscht, kann ein persönliches Treffen stattfinden. Auch anonyme Hinweise werden behandelt.

Selbstverständlich können sich Beschäftigte jederzeit auch an Vorgesetzte wenden. Im Sinne einer positiven Unternehmens- und Fehlerkultur dürfen und sollen Regelabweichungen transparent kommuniziert werden.

Wir möchten Hinweisgeber ausdrücklich zur Meldung ermutigen und tragen Sorge dafür, jede Meldung aufzuklären, selbst wenn sich eine Meldung im Nachhinein als unbegründet herausstellen sollte.

Externe Meldestelle

Der Bund hat gemäß §§ 19-24 HinSchG eine externe Meldestelle beim Bundesministerium der Justiz für die Entgegennahme von Meldungen eingerichtet. Diese ist unter dem folgenden Link zu erreichen: www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes.html.

Wie geht es nach der Meldung weiter?

Der Hinweisgeber erhält innerhalb einer Woche eine Eingangsbestätigung - sofern die Daten des Hinweisgebers vorliegen. Die Hinweise werden vertraulich, fachkundig und sorgfältig geprüft und aufgearbeitet. Nach Prüfung der Meldung auf Plausibilität und Zulässigkeit im Sinne des Anwendungsbereiches des HinSchG, erhält die hinweisgebende Person von der Meldestelle innerhalb eines Zeitraums von 3 Monaten nach Eingang der Meldung eine Rückäußerung. Der Zeitraum kann sich auf sechs Monate ausdehnen, wenn die besonderen Umstände des Falls dies erfordern (z.B. wenn Art und Komplexität des Gegenstands der Meldung eine langwierige Untersuchung nach sich ziehen).

Was passiert mit meinen Daten?

Die Energieversorgung Rudolstadt GmbH ermutigt zur Offenheit und unterstützt Hinweisgeber, Vorkommnisse zu melden, die unter den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fallen, selbst wenn es sich später als unbegründet herausstellen sollte. Hinweisgeber haben keine Nachteile zu befürchten, weil sie solche Vorkommnisse gemeldet haben.

Alle Meldungen erfolgen unter Einhaltung des Vertraulichkeitsgebots, wonach der gesetzlichen Verpflichtung entsprochen wird, die Identität der Hinweisgeber sowie auch weiterer von der Meldung betroffener Personen zu schützen.

Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie Fragen zum Hinweisgeberschutzgesetz oder zum Melden von Verstößen haben.


Hinweis geben

Über die nachfolgende Maske haben Sie die Möglichkeit, rechtssicher und nicht manipulierbar Hinweise zu von Ihnen beobachteten oder auf andere Weise zur Kenntnis gelangten Sachverhalten abzugeben. Eine Veränderung Ihrer Eingaben ist nach dem Versenden weder Ihnen noch jemand anderem möglich.

Alle Hinweise können Sie auch vollkommen anonym geben. Allerdings sind Sie nach der aktuellen Fassung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) dazu verpflichtet, nur wahrheitsgemäße Angaben zu machen und keine wissentlich falschen Verdächtigungen zu äußern.

Selbstverständlich können Sie freiwillig Kontaktdaten hinterlassen. Nach Absendung eines Hinweises über diese Hinweisgeberplattform erhalten Sie eine digitale Bestätigung über Inhalt und Absendung des Hinweises.

Hinweisgeberschutzgesetz

Daten01

Durch Anklicken dieser Checkbox bestätigen Sie, dass Sie zum Zeitpunkt Ihrer Meldung willentlich und wissentlich keine falschen oder irreführenden Informationen melden. Sie haben dementsprechend zum Zeitpunkt Ihrer Meldung hinreichenden Grund zu der Annahme, dass die von Ihnen gemeldeten Informationen der Wahrheit entsprechen und dass diese Informationen in den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) fallen.

Bitte beachten Sie, Felder mit * sind Pflichtfelder.

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