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EVR-EMOBILBONUS

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EVR-Emobilbonus

Bis 2045 will Deutschland klimaneutral werden. Um dieses ambitionierte Ziel zu erreichen, legte der Bundestag verschiedene Maßnahmen fest. So müssen beispielsweise im Verkehrssektor Mineralölunternehmen seit 2015 eine Quote für CO2-Einsparungen erfüllen, die sogenannte Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) - mit dem Ziel, klimaschonende Mobilität günstiger und attraktiver zu machen. 

Als E-Fahrzeug-Besitzer sparen Sie mit jeder Fahrt CO2-Emissionen ein und können dazu noch bares Geld verdienen. Das wird honoriert: Seit dem 01.02.2022 können Sie die eingesparten Treibhaus­gase „verkaufen“, indem Sie die THG-Quote beantragen. Um die Beantragung der THG-Quote zu vereinfachen, legt das Umweltbundesamt jährlich den durch­schnitt­lichen Strom­verbrauch eines E-Fahrzeugs fest und berechnet auf dieser Grundlage die Quote. Über eine/n Zwischenhändler/in, beispielsweise ein Energie­versorgungs­unternehmen, werden die einzelnen Quoten gebündelt und an die Mineralöl­unternehmen veräußert.

Beantragen Sie JETZT für Ihr Elektrofahrzeug Ihre THG-Prämie. Innerhalb von wenigen Minuten haben Sie sich durch unsere Registrierung durchgeklickt. Es können sowohl Anträge von privaten als auch von geschäftlichen Fahrzeughaltern eingereicht werden. Bitte halten Sie für die Registrierung Ihren Fahrzeugschein bereit - davon benötigen wir Fotos beider Seiten. 

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