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EVR-EMOBILBONUS GESCHÄFTSKUNDEN

Teilnahmebedingungen

Für den EVR-Emobilbonus gelten folgende Teilnahmebedingungen

• Der EVR-Emobilbonus wird nur für rein batterieelektrische Fahrzeuge gewährt.
• Der Antragsteller ist als Fahrzeughalter des zu fördernden Fahrzeugs im Fahrzeugschein genannt.
• Der Antragsteller ist Ladepunktbetreiber oder erbringt die entsprechenden Nachweise, dass er zur Nutzung 
berechtigt ist.
• Der Antragsteller versichert mit der Beantragung des EVR-Emobilbonus, dass er noch keinen weiteren Dritten zur Quotenerfüllung für das laufende Kalenderjahr bestimmt hat.
• Der Antragsteller stimmt mit der Beantragung des EVR-Emobilbonus zu, dass die THG-Quote seines batterieelektrischen Fahrzeugs zur Quotenerfüllung durch die Energieversorgung Rudolstadt GmbH genutzt werden kann.
• Die Energieversorgung Rudolstadt GmbH wird auch in den Folgejahren die THG-Quote des Antragstellers vermarkten, und der Antragsteller erhält in jedem Jahr den jeweils gültigen EVR-Emobilbonus, falls er nicht im vorausgegangenen Jahr gekündigt hat.

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