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PREISBREMSEN/SOFORTHILFE

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Was Sie als EVR-Kundin / EVR-Kunde zu den Energiepreisbremsen wissen sollten...



 

Energiepreisbremsen

Mit der Strom- und Gaspreisbremse wird ein Preisdeckel für den Basisverbrauch von Haushalten sowie kleinen und mittleren Unternehmen eingeführt, um die Energiekosten bezahlbar zu halten und zugleich die Versorgung in Deutschland zu sichern. Die Preisbremsen gelten ab März 2023 rückwirkend für die Monate Februar und Januar zunächst bis zum 31. Dezember 2023. Eine Verlängerung bis 30. April 2024 hält sich die Bundesregierung offen. Alles Wissenswerte dazu finden Sie in den nachfolgenden Dokumenten. 


Einfach erklärt...

Strompreisbremse

...wie sie funktioniert

Einfach erklärt...

Gaspreisbremse

...wie sie funktioniert

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Wie Sie als EVR-Kundin / EVR-Kunde Ihre Entlastungsbeträge (Preisbremsen) errechnen...



Preisbremsenrechner

Sie möchten Ihre Entlastungsbeträge errechnen? Nutzen Sie dazu die nachfolgenden Rechner. Sie benötigen dazu Ihren Jahresverbrauch, die aktuellen Preise Ihres jeweiligen Tarifs und die Preise aus 2022. In der Regel finden Sie alles auf Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung aus dem letzten Jahr und auf Ihrer aktuellen Jahresverbrauchsabrechnung.

Gasspar- & Gaspreisbremsenrechner

Mit diesem Tool können Sie Ihre monatliche Einsparung durch die Preisbremsen und die anfallenden Kosten für Erdgas berechnen. 

Einsparmöglichkeiten errechnen

Stromspar- & Strompreisbremsenrechner

Mit diesem Tool können Sie Ihre monatliche Einsparung durch die Preisbremsen und die anfallenden Kosten für Strom berechnen. 

Einsparmöglichkeiten errechnen

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Was Sie als EVR-Kundin / EVR-Kunde zur Dezember-Soforthilfe wissen sollten...



Dezembersoforthilfe für ErdgaskundInnen

Erdgaskundinnen und Erdgaskunden erhalten im Monat Dezember 2022, spätestens im Januar 2023 eine staatliche Soforthilfe. Was Sie dazu wissen sollten, finden Sie in den folgenden pdf-Dokumenten. Einfach anklicken und downloaden. 

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