Rechtliches
und Informatives

viele kleine bunte Häuser

24-Stunden-Lieferantenwechsel
nach § 20a EnWG

EU-Vorgabe für den Wechsel von Stromkunden

Der 24h-Lieferantenwechsel nach § 20a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist eine durch die EU beschlossene Vorgabe, welche ab dem 6. Juni 2025 den Wechsel für Stromkunden innerhalb 24 Stunden sicherstellen soll. 

Der neue Prozess betrifft die technische Abstimmung des Stromlieferantenwechsels im Hintergrund, der innerhalb von 24 Stunden vollzogen und an jedem Werktag möglich sein muss. Die Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen müssen selbstverständlich weiterhin berücksichtigt werden und bleiben bestehen. Lediglich die Bearbeitungszeiten und die zeitlichen Abfolgen ändern sich im Rahmen des neuen Prozesses. Ein Stromvertrag kann also nicht innerhalb von 24 Stunden gewechselt werden.
 

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Das neue
Gebäudeenergiegesetz

Auswirkungen und Verpflichtungen resultierend aus dem Heizungsgesetz

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch Heizungsgesetz genannt, trat zum 1. Januar 2024 in Kraft Es zielt darauf ab, die Wärmeversorgung in Deutschland bis 2045 klimaneutral zu gestalten. Das bedeutet, dass fossil betriebene Öl- oder Gasheizungen schrittweise durch erneuerbare Energiequellen wie Bioenergie, Geothermie, Solarthermie oder Umweltwärme ausgetauscht werden.  Wir haben Ihnen einen Fragen-Antworten-Katalog zusammengestellt, der einen Überblick über wichtige Inhalte des Gesetztes geben wird.
 

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Wärmestrategie 2040
Erreichung einer klimaneutralen Fernwärmeversorgung

Wir, die Energieversorgung Rudolstadt GmbH, unterstützen ausdrücklich die Ziele des Thüringer Klimagesetzes (ThürKlimaG) und wollen aktiv die Transformation der öffentlichen Fernwärmeversorgung umsetzen und streben eine (nahezu) klimaneutrale Fernwärmeversorgung bis 2040 an. Wir haben ein Konzept gemäß § 8 Abs. 5 Satz 2 ThürKlimaG erarbeitet, dass die Grundzüge des Transformationspfades für die Fernwärmeversorgung der Energieversorgung Rudolstadt GmbH bis 2040 zeigt.

Kohlendioxid­kostenaufteilungs­gesetz

Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland das Kohlendioxid­kostenaufteilungs­gesetz (CO2KostAufG), das eine faire Aufteilung der für die Wärmeversorgung anfallenden CO2-Emissionskosten zwischen Mietenden und Vermietenden regelt. Was Sie dazu wissen sollten:
 

FAQ zum Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz

Fördermittel­übersicht

Unsere interaktive Fördermittelübersicht zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gibt Ihnen eine Zusammenfassung möglicher Förderungen, die der Gesetzgeber zur Verfügung stellt.
 

Mehr erfahren

Verbraucher­service und Beschwerde­management

Der Kunde hat das Recht, sich jederzeit mit seinen Beanstandungen insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen der Energieversorgung Rudolstadt GmbH (EVR), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, an den Kundenservice der EVR zu wenden.

Gesetze, Regelungen und Veröffent­lichungs­pflichten

Nahaufnahme von Händen die auf einer Tastatur tippen

Marktkommunikation nach GPKE und GeLiGas

Die Energieversorgung Rudolstadt GmbH verwendet für den elektronischen Datenaustausch die jeweils von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Formate in den aktuellen Versionen.

Stapel Dokumente

Veröffentlichung zur Markttransparenz nach REMIT

In Rudolstadt betreiben wir E-Ladestationen und bauen die Ladeinfrastruktur weiter aus. Die Ladestationen sind in das europäische Netzsystem Ladenetz.de eingebunden, in dem die EVR als Partner agiert. Stromtanken ist ganz unkompliziert mit der EVR-Ladekarte.

Nahaufnahme von einem Richterhammer

Regelungen für die Energiewirtschaft

Gesetze über die Elektrizitäts- und Gasversorgung, Energieeinsparung und Nutzung erneuerbarer Energien, Energieverbrauchskennzeichnung, Stromversorgung mit erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplung etc.

Verbrauchertipp
Unerlaubte Telefon­werbung

Unerlaubte Werbeanrufe sind verboten! Ein Merkblatt der Mitteldeutschen Wettbewerbsallianz

Sie werden immer wieder von unbekannten Rufnummern kontaktiert? Ihnen werden ungewollt unzählige Fragen über Ihre derzeitigen Energieverträge gestellt und Vertragsdaten abgefragt? Und plötzlich bekommen Sie Willkommensschreiben und Vertragsunterlagen neuer Energieversorger zugeschickt? Das muss nicht sein! Solche unerwünschten Werbeanrufe sind in Deutschland gesetzlich verboten! Telefonische Werbung gegenüber einem Verbraucher ohne seine ausdrückliche vorherige Einwilligung ist unzulässig. Auch darf der Verbraucher im Werbetelefonat nicht getäuscht werden. Wie Sie sich in solch einem Fall verhalten können, hat die Mitteldeutsche Wettbewerbsallianz (MWA) in einem Merkblatt zusammengestellt.
 

Tipps zum Verhalten bei unerlaubten Anrufen

ältere Frau telefoniert mit Teetasse in der Hand