24-Stunden-Lieferantenwechsel
Der 24h-Lieferantenwechsel nach § 20a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist eine durch die EU beschlossene Vorgabe, welche ab dem 6. Juni 2025 den Wechsel für Stromkunden innerhalb 24 Stunden sicherstellen soll.
Stand 13. Mai 2025
Der Prozess des 24-Stunden-Lieferantenwechsels kurz erklärt
Der neue Prozess betrifft die technische Abstimmung des Stromlieferantenwechsels im Hintergrund, der innerhalb von 24 Stunden vollzogen und an jedem Werktag möglich sein muss. Die Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen müssen selbstverständlich weiterhin berücksichtigt werden und bleiben bestehen. Lediglich die Bearbeitungszeiten und die zeitlichen Abfolgen ändern sich im Rahmen des neuen Prozesses. Ein Stromvertrag kann also nicht innerhalb von 24 Stunden gewechselt werden.
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