Kohlendioxid-Kostenaufteilungsgesetz
Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG), das eine faire Aufteilung der für die Wärmeversorgung anfallenden CO2-Emissionskosten zwischen Mietenden und Vermietenden regelt.
Stand 02. Januar 2024
Wozu dient das CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG)
Um den CO 2-Ausstoß zu reduzieren, wurde 2021 der CO 2-Preis für nicht-erneuerbare Energieträger eingeführt. Durch ihn wird unter anderem das Heizen mit fossilen Brennstoffen teurer. In Mietverhältnissen wurden bisher so entstandene Mehrkosten gänzlich auf die Mieter umgelegt. Mit dem neuen Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (kurz: CO2KostAufG) werden Vermieter nun ebenfalls an den CO 2-Kosten beteiligt. Da Mieter keinen Einfluss auf den energetischen Zustand ihres Wohngebäudes haben, wird der vom Vermieter zu tragende Anteil der Kosten größer, je schlechter dieser Zustand ist. Hierbei gilt ein Stufenmodell, das die prozentuale Aufteilung der Kosten vorgibt. Der energetische Zustand des Gebäudes wird dabei über den CO 2-Ausstoß durch das Heizen bewertet, den das Gebäude oder die Wohnung pro Quadratmeter aufweist.
Berechnung und Aufteilung der Kohlendioxidkosten
Die Aufteilung der Kohlendioxidkosten zwischen Vermieter und Mieter richtet sich nach dem Kohlendioxidausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr. Mithilfe dieses Wertes werden Gebäude in das Stufenmodell eingeordnet – eingestuft – und maßgebliche Aufteilungsverhältnisse ermittelt.