Sperrung Ihres Anschlusses verhindern
Eine Anschlusssperrung muss nicht sein. Wir, als Ihr Grundversorger, helfen Ihnen dabei, eine für beide Seiten adäquate Lösung zu finden. Nachfolgend haben wir Ihnen ein paar wichtige Informationen zusammengestellt, die Ihnen helfen, eine mögliche Anschlusssperrung zu verhindern. Klicken Sie dazu bitte die pdf-Dokumente an, die Sie ganz einfach downloaden können:

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downloadAntrag auf Abwendungsvereinbarung
Anforderung eines Angebotes für eine Abwendungsvereinbarung in der Grundversorgung bzw. für Sondervertragskunden
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downloadMuster einer Abwendungsvereinbarung
mit zinsfreier Ratenzahlungsvereinbarung über bestehende Zahlungsrückstände
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downloadWiderrufsformular
Für den Widerruf eines Vertragsabschlusses innerhalb von 14 Tagen
Jobcenter
Unter den Voraussetzungen des § 22 Abs. 8 Satz 2 SGB II kann das örtliche Jobcenter Ihnen gegebenenfalls ein Darlehen zur Rückzahlung des von Ihnen geschuldeten Betrags gewähren und/oder unsere zukünftigen Forderungen zur Fortsetzung der Belieferung bezahlen. Hierzu gehört z.B. die Gewährung der Grundsicherung für Arbeitssuchende und/oder zusätzliche Leistungen zur Deckung des Bedarfs für Unterkunft und Heizung. Ob die gesetzlichen Anforderungen hierfür in Ihrem konkreten Fall vorliegen, wird das Jobcenter prüfen, wenn Sie dort einen entsprechenden Antrag stellen. Bitte wenden Sie sich hierfür an Jobcenter Saalfeld-Rudolstadt.
Sozialamt
Auch das örtliche Sozialamt kann Ihnen gegebenenfalls staatliche Unterstützungsmöglichkeiten nach § 8 SGB XII bereitstellen. Hierzu gehört z.B. die Hilfe zum Lebensunterhalt oder die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Ob die gesetzlichen Anforderungen hierfür in Ihrem konkreten Fall vorliegen, wird das Sozialamt prüfen, wenn Sie dort einen entsprechenden Antrag stellen. Bitte wenden Sie sich hierfür an Sozialamt Saalfeld-Rudolstadt.
Verbraucherzentrale Thüringen
Weiterhin bietet die örtliche Verbraucherberatungsstelle kostenlose Informationen und Beratung in Zusammenhang mit der Vermeidung der Sperrung an und kann Ihnen auch dabei helfen, Ihren Verbrauch zu reduzieren.
Energieberatungsdienste und Energieaudits
Ein Energieberatungsdienst hilft Ihnen, in Zukunft den Energieverbrauch in Ihrer Wohnung, Ihrem Einfamilienhaus oder Ihren Gewerbebetrieb zu verringern. Dabei wird z.B. geprüft, wie gut die Wände und Decken isoliert sind, ob an den Fenstern Wärme verloren geht oder wie hoch der Stromverbrauch der angeschlossenen Geräte ist. Außerdem werden Maßnahmen vorgeschlagen, mit denen eine Reduzierung des Energieverbrauchs erreicht werden kann. Eine solche Beratung ist für ein Unternehmen entsprechend aufwändiger und wird Energieaudit genannt. Falls Sie an einer Energieberatung Interesse haben können Sie uns gern kontaktieren. Bitte beachten Sie: Die zukünftige Senkung Ihres Verbrauchs kann Ihnen dabei helfen, weitere Zahlungsrückstände zu vermeiden. Ihr bereits angefallener Zahlungsrückstand und somit die Voraussetzung der Sperrung werden hierdurch aber nicht beseitigt!
Örtliche Hilfsangebote zur Abwendung einer Versorgungsunterbrechung wegen Nichtzahlung
Kostenlose und vertrauliche Hilfs- und Beratungsangebote für Menschen in finanziellen Notlagen bietet u.a. die örtliche Beratungsstelle oder die Schuldnerberatung. Sie können sich gern hierfür z.B. an folgende Einrichtungen wenden
Wir sind als Grundversorger verpflichtet, Ihnen auf Verlangen innerhalb von einer Woche eine Abwendungsvereinbarung anzubieten. Die Abwendungsvereinbarung besteht aus einer Ratenzahlungsvereinbarung über den bisherigen Zahlungsrück-stand und einer Vereinbarung zur Fortsetzung der Belieferung auf Grundlage der allgemeinen und ergänzenden Bedingungen der Grundversorgung. Wenn Sie die Abwendungsvereinbarung mit uns abschließen und den dort festgelegten Zahlungsverpflichtungen nachkommen, werden wir Ihren Anschluss nicht sperren. » Ein Muster für eine solche Abwendungsvereinbarung finden Sie hier auf unserer Homepage. Um ein Angebot für eine Abwendungsvereinbarung zu erhalten, können Sie uns das Formular ausgefüllt an unsere Postanschrift zurücksenden.
Bitte beachten Sie, dass dieses Angebot befristet ist und nur solange gilt, wie Ihr Anschluss noch nicht gesperrt wurde!
Auch wenn Sie uns nicht um ein Angebot für eine Abwendungs-vereinbarung bitten, sind wir gesetzlich verpflichtet, Ihnen unaufgefordert mit der Ankündigung des Termins zur Sperrung Ihres Anschlusses ein Angebot für eine Abwendungsvereinbarung vorzulegen.
Grundsätzlich behalten wir uns das Recht vor, die Inanspruchnahme einer Abwendungsvereinbarung nicht anzubieten, wenn eine frühere Raten- und/oder Abwendungsvereinbarung wegen Nichteinhaltung der Zahlungsverpflichtung aufgehoben worden ist.