Heizgas
für Ihr Zuhause
Finden Sie jetzt den passenden Erdgastarif. Profitieren Sie von zuverlässigem Service und fairen Angeboten.
Wir versorgen Sie thüringenweit zuverlässig mit Energie. Lassen Sie uns einmal schauen, wie günstig Heizgas von der EVR für Sie sein könnte. Mit welchem Jahresverbrauch sollen wir kalkulieren? Einfach die kWh/Jahr eingeben und starten! Ihr neuer Tarif ist nur wenige Klicks entfernt.


Erdgasheizung
Ein Netzanschluss fürs Haus
Wenn Sie Ihr Haus mit einem Erdgasanschluss ausstatten möchten oder bereits in der Bauphase Energie benötigen, hilft Ihnen unsere Netzgesellschaft gern weiter. Für alle Fragen rund um das Thema Netzanschlussvertrag ist im Versorgungsgebiet Rudolstadt mit seinen Stadtteilen und den Ortschaften Ober- und Unterpreilipp, Lichstedt, Keilhau, Eichfeld und Groschwitz die EnR Energienetze Rudolstadt GmbH Ihr Partner.
EnR Energienetze Rudolstadt GmbH — Verteilnetzbetreiber in Rudolstadt
Die EnR ist Ihr Infrastrukturdienstleister in Thüringen mit Sitz in Rudolstadt. Zentrale Aufgabe ist die sichere, effiziente und gleichberechtigte Bereitstellung des Gasnetzes für unsere Kunden im Stadtgebiet Rudolstadt.
Netzanschlussantrag stellen — schnell und unkompliziert über das Netzanschlussportal
Beantragen Sie einen Neuanschluss, eine Anschlussveränderung oder Stilllegung oder melden Sie eine Verbrauchsanlage (Speicher, Ladeeinrichtung, Wärmepumpe) an.
Contracting
Heizungsanlagen Mieten

Die neue Heizung finanzieren — Sie modernisieren, wir beraten und begleiten
Oft fehlen die finanziellen Mittel, wenn es um die Modernisierung der Energieversorgung von Gebäuden oder einer Liegenschaft geht. Eine wirtschaftliche und zugleich umweltgerechte Sanierung ohne eigene Investitionen tätigen zu müssen, stellt für viele Hauseigentümer häufig eine Herausforderung dar. Dabei kann Contracting eine optimale Lösung sein. Die Investition für die erstmalige Errichtung oder die Modernisierung einer zentralen Heizungsanlage wird dabei vom Contractor übernommen. Die EVR ist seit 1997 in diesem Segment tätig und berät Sie kompetent und individuell zu Ihrem Vorhaben. Wir bieten Ihnen das Komplettpaket von der Projektplanung über die Betriebsführung bis hin zur Erstellung der Heizkostenabrechnung für die einzelnen Mieter. Lassen Sie sich persönlich von unseren Mitarbeitern im Kundenzentrum beraten.
Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), trat zum 1. Januar 2024 in Kraft. Hier die wichtigsten Gesetzesinhalte, Fragen und Antworten im Überblick.
Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch Heizungsgesetz genannt, zielt darauf ab, die Wärmeversorgung in Deutschland bis 2045 klimaneutral zu gestalten. Das bedeutet, dass fossil betriebene Öl- oder Gasheizungen schrittweise durch erneuerbare Energiequellen wie Bioenergie, Geothermie, Solarthermie oder Umweltwärme ausgetauscht werden. Knapp jeder Zweite heizt aktuell mit Erdgas, ein Viertel aller Haushalte mit Heizöl. Um den Ausstoß von Treibhausgasen zugunsten des Klimaschutzes zu minimieren, ist eine Umstellung auf Erneuerbare Energien im Gebäudesektor unverzichtbar.
Funktionierende Öl- oder Gasheizungen, die jünger als 30 Jahre sind, können weiter genutzt und bei Bedarf repariert werden. Beim Austausch oder Neubau müssen Heizungen zukünftig aber mit mindestens 65 % Erneuerbaren Energien betrieben werden. Diese Anforderungen erfüllen z.B. elektrische Wärmepumpen, Holz- bzw. Pelletheizungen oder Gasheizungen, die mit Biomethan betrieben werden oder auf Wasserstoff umgerüstet werden können.
Das neue Heizungsgesetz betrifft unmittelbar nur Neubaugebiete und Öl- oder Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind. Für defekte Heizungen, die nicht repariert werden können, gilt eine Übergangsfrist von fünf Jahren. Danach gibt die kommunale Wärmeplanung Regelungen für den jeweiligen Ort vor und beschließt, ob Fernwärmenetze oder Gasnetze für Biogas oder Wasserstoff gebaut werden.
Ob und wann Sie Ihre alte Heizung erneuern müssen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zum einen ist relevant, wann Sie diese installiert haben. Zum anderen ist Ihr Wohnort entscheidend. Bis zum 01.01.2024 können Sie Ihre Öl- und Gasheizung ohne Auflagen installieren, nutzen und bei Bedarf reparieren. In Städten mit mehr als 100.000
Einwohnern wird der schrittweise Einbau von Heizungen mit 65 % Erneuerbaren Energien spätestens nach dem 30. Juni 2026 verbindlich, in kleineren Städten gilt diese Regelung ab dem 30. Juni 2028.
Ab 2045 müssen Heizungen zu 100 % klimaneutral betrieben werden.

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downloadDas Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Was Sie dazu wissen sollten – Ein Fragen-Antworten-Katalog der EVR
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downloadAuswirkungen des GEG auf den Betrieb neuer Gasheizungen
Einbau und Betrieb von Gasheizungen nach dem 1. Januar 2024
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download65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Anteil-Regelung im GEG
Verpflichtungen von Gebäudeeigentümern