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20.04.2020

Wir setzen erneut die Abschlagszahlung für Gewerbetreibende aus


Die Bundesländer und die Bundesregierung haben das weitere Vorgehen über das schrittweise Hochfahren der Wirtschaft und Gesellschaft abgestimmt. Der Veröffentlichung ist zu entnehmen, dass frühestens ab 27. April 2020 kleine Geschäfte und Gewerbetreibende unter Auflagen wieder öffnen können.

Wir sind auch in Krisensituationen für unsere Kunden da. Bei allen einheimischen Gewerbetreibenden, die von der Corona-Krise und den damit verbundenen Schließungen (gem. Allgemeinverfügung des Landratsamtes Saalfeld-Rudolstadt vom 18. März 2020 für den Landkreis) betroffen sind, setzt die EVR die Abschlagszahlung auch für den Monat April 2020 aus.

Voraussetzung dafür ist, dass Sie einen gültigen Rudi-Strom bzw. Rudi-Erdgas-Vertrag mit der EVR abgeschlossen haben. Bitte reichen Sie bis zum 24. April 2020 einen formlosen Antrag unter Angabe Ihrer Kundennummer ein. Bitte geben Sie uns auch Ihren Zahlweg (Selbstzahler bzw. SEPA-Lastschriftkunde) an.

Nutzen Sie dazu bitte die Mailadresse: service@ev-rudolstadt.de oder senden Sie den Antrag per Fax an 03672 444-212. Es können nur schriftliche Anträge berücksichtigt werden.

Auch wenn unser Kundenzentrum aufgrund der derzeitigen Ausnahmesituation geschlossen ist, sind wir telefonisch unter: 03672 444-222 oder per Mail unter: service@ev-rudolstadt.de für Sie erreichbar.

Bleiben wir gemeinsam zuversichtlich!



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