Sie sind hier: Start / Kundenservice / Gesetze & Rechtliches
CO2 Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG)
Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG), das eine faire Aufteilung der für die Wärmeversorgung anfallenden CO2-Emissionskosten zwischen Mietenden und Vermietenden regelt. Was Sie dazu wissen sollten: FAQ zum Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz
Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch Heizungsgesetz genannt, trat zum 1. Januar 2024 in Kraft. Wir haben Ihnen einen Fragen-Antworten-Katalog zusammengestellt, der einen Überblick über wichtige Inhalte des Gesetztes geben wird. Bitte klicken Sie dazu den folgenden Link an:
Gebäudeenergiegesetz - Fragen & Antworten
Welche Auswirkungen hat das neue Gesetz auf den Betrieb neuer Gasheizungen:
Zum Betrieb neuer Gasheizungen nach Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetz
Verpflichtungen von Gebäudeeigentümern im Überblick
Übersicht zum Kern der 65%-EE-Anteil-Regelung im Gebäudeenergiegesetz GEG
Die Broschüre liegt auch in unserem Kundenservice in der Oststraße 18 aus und ist für Sie kostenlos.
Unerlaubte Telefonanrufe
Sie werden immer wieder von unbekannten Rufnummern kontaktiert?
Ihnen werden ungewollt unzählige Fragen über Ihre derzeitigen Energieverträge gestellt und Vertragsdaten abgefragt?
…und plötzlich bekommen Sie ein Willkommensschreiben und Vertragsunterlagen eines neuen Energieversorgers zugeschickt.
Wie Sie sich in solch einem Fall verhalten können, hat die Mitteldeutsche Wettbewerbsallianz (MWA) in einem Merkblatt zusammengestellt.
Einfach anklicken und downloaden.
Natürlich stehen wir Ihnen auch als Ihr Energieversorger zur Seite und helfen gern.
Preisbremsen/Soforthilfe
Informationen
Was Sie als EVR-Kundin / EVR-Kunde zu den Energiepreisbremsen wissen sollten...
Energiepreisbremsen
Mit der Strom- und Gaspreisbremse wird ein Preisdeckel für den Basisverbrauch von Haushalten sowie kleinen und mittleren Unternehmen eingeführt, um die Energiekosten bezahlbar zu halten und zugleich die Versorgung in Deutschland zu sichern. Die Preisbremsen gelten ab März 2023 rückwirkend für die Monate Februar und Januar zunächst bis zum 31. Dezember 2023. Eine Verlängerung bis 30. April 2024 hält sich die Bundesregierung offen. Alles Wissenswerte dazu finden Sie in den nachfolgenden Dokumenten.
- Strom- und Gaspreisbremse - Wann erhalten EVR-Kunden die Preisbremsen? (Stand: 02.02.2022)
- Strom- und Gaspreisbremse - Informationen auf einem Blick (Stand: 12.01.2023)
- Strom- und Gaspreisbremse - Was Sie wissen sollten (Stand: 15.12.2022)
- Strom- und Gaspreisbremse - Das plant die Bundesregierung (Stand: 12/2022)
- Strom- und Gaspreisbremse (Stand 11/2022)
Einfach erklärt...
Strompreisbremse
...wie sie funktioniert
Einfach erklärt...
Gaspreisbremse
...wie sie funktioniert
Informationen
Wie Sie als EVR-Kundin / EVR-Kunde Ihre Entlastungsbeträge (Preisbremsen) errechnen...
Preisbremsenrechner
Sie möchten Ihre Entlastungsbeträge errechnen? Nutzen Sie dazu die nachfolgenden Rechner. Sie benötigen dazu Ihren Jahresverbrauch, die aktuellen Preise Ihres jeweiligen Tarifs und die Preise aus 2022. In der Regel finden Sie alles auf Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung aus dem letzten Jahr und auf Ihrer aktuellen Jahresverbrauchsabrechnung.
Gasspar- & Gaspreisbremsenrechner
Mit diesem Tool können Sie Ihre monatliche Einsparung durch die Preisbremsen und die anfallenden Kosten für Erdgas berechnen.
Stromspar- & Strompreisbremsenrechner
Mit diesem Tool können Sie Ihre monatliche Einsparung durch die Preisbremsen und die anfallenden Kosten für Strom berechnen.
Informationen
Was Sie als EVR-Kundin / EVR-Kunde zur Dezember-Soforthilfe wissen sollten...
Dezembersoforthilfe für ErdgaskundInnen
Erdgaskundinnen und Erdgaskunden erhalten im Monat Dezember 2022, spätestens im Januar 2023 eine staatliche Soforthilfe. Was Sie dazu wissen sollten, finden Sie in den folgenden pdf-Dokumenten. Einfach anklicken und downloaden.
- Dezembersoforthilfe - Flyer (Stand: 18.01.2023)
- Dezembersoforthilfe - eine Zusammenfassung (Stand: 12/2022)
- Dezembersoforthilfe für Erdgaskundinnen und Erdgaskunden (Stand: 21.11.2022)
Punkten Sie mit der EVR!
EVR – Partner der RudolstadtCard
Die EVR belohnt die Treue ihrer Kund*innen mit Bonus-Punkten auf der RudolstadtCard.