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03.03.2021

Wir unterstützen die Gewerbetreibenden vor Ort und setzen erneut die Abschlagszahlungen aus


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Pandemiezeiten stellen alle privat wie auch beruflich vor außergewöhnliche Herausforderungen. Insbesondere für Gewerbetreibende, die ihre Geschäfte aufgrund staatlicher Verordnungen noch immer nicht öffnen dürfen, ist diese Situation alles andere als leicht. Deshalb verzichten wir bei allen einheimischen Gewerbetreibenden auf die Abschlagszahlung für den Monat März mit Fälligkeit 31.03.2021.

Voraussetzung dafür ist, dass ein gültiger Rudi-Strom bzw. Rudi-Erdgas-Vertrag mit uns abgeschlossen wurde. Wir bitten bis zum 19. März 2021 einen formlosen Antrag unter Angabe der Kundennummer einzureichen. Auch ist der Zahlweg (Selbstzahler bzw. SEPA-Lastschriftkunde) anzugeben.

Der formlose Antrag ist an die Mailadresse service@ev-rudolstadt.de zu senden. Auch kann die Zusendung per Fax an 03672 / 444-212 erfolgen. Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass nur schriftliche Anträge berücksichtigt werden können.


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