[schließen]
KundenportalKontaktPresse
Menü
WÄRMEPUMPEN

Sie sind hier:  Start / Produkte & Preise / Strom / Wärmepumpen

Informatives

zur Verringerung der Umlagen nach § 22 EnFG (Energiefinanzierungsgesetz) 

 

 

 

Das Energiefinanzierungsgesetz (EnFG)
Informationen für Wärmekundenpumpen


Das Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) sieht im § 22 eine Umlagensenkung für Wärmekundenpumpen vor. Kunden können gem. § 22 EnFG die KWK-Umlage und die Offshore-Netzumlage auf null setzen lassen, wenn die Wärmepumpe über einen eigenen Zählpunkt mit dem Netz verbunden ist.

Ab 1. Januar 2024 beläuft sich die KWKG-Umlage auf 0,275 ct/kWh und die Offshore-Netzumlage auf 0,656 ct/kWh.

Aktuell steht das Gesetz noch unter Vorbehalt der Genehmigung durch die EU-Kommission. Sobald diese Genehmigung erteilt wurde, erfahren Sie hier, unter welchen Voraussetzungen und wie Sie von der Umlagensenkung für Wärmepumpenprodukte profitieren können. 

Punkten Sie mit der EVR!

EVR – Partner der RudolstadtCard 

Die EVR belohnt die Treue ihrer Kunden mit Bonus-Punkten auf der RudolstadtCard.  

mehr Informationen