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Informatives
zur Verringerung der Umlagen nach § 22 EnFG (Energiefinanzierungsgesetz)
Das Energiefinanzierungsgesetz (EnFG)
Informationen für Wärmekundenpumpen
Das Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) sieht im § 22 eine Umlagensenkung für Wärmekundenpumpen vor. Kunden können gem. § 22 EnFG die KWK-Umlage und die Offshore-Netzumlage auf null setzen lassen, wenn die Wärmepumpe über einen eigenen Zählpunkt mit dem Netz verbunden ist.
Ab 1. Januar 2024 beläuft sich die KWKG-Umlage auf 0,275 ct/kWh und die Offshore-Netzumlage auf 0,656 ct/kWh.
Aktuell steht das Gesetz noch unter Vorbehalt der Genehmigung durch die EU-Kommission. Sobald diese Genehmigung erteilt wurde, erfahren Sie hier, unter welchen Voraussetzungen und wie Sie von der Umlagensenkung für Wärmepumpenprodukte profitieren können.
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