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Fragen und Antworten
Was Sie als Wärmekundin/Wärmekunde wissen sollten...
Wichtige Informationen
Energiepreisbremsen
Mit der Strom- und Gaspreisbremse wird ein Preisdeckel für den Basisverbrauch von Haushalten sowie kleinen und mittleren Unternehmen eingeführt, um die Energiekosten bezahlbar zu halten und zugleich die Versorgung in Deutschland zu sichern. Die Preisbremsen gelten ab März 2023 rückwirkend für die Monate Februar und Januar zunächst bis zum 31. Dezember 2023. Eine Verlängerung bis 30. April 2024 hält sich die Bundesregierung offen. Alles Wissenswerte dazu finden Sie in den nachfolgenden Dokumenten.
- FAQ-Liste zur Gas- und Wärmepreisbremse vom BMWK (Stand: 07.08.2023)
- Strom- und Gaspreisbremse - Wann erhalten EVR-Kunden die Preisbremsen? (Stand: 02.02.2023)
- Strom- und Gaspreisbremse - Informationen auf einem Blick (Stand: 12.01.2023)
- Strom- und Gaspreisbremse - Was Sie wissen sollten (Stand: 15.12.2022)
- Strom- und Gaspreisbremse - Das plant die Bundesregierung (Stand: 12/2022)
Gaspreisbremse
...wie sie funktioniert
Gesetzentwurf für Anpassungen der Energiepreisbremsen
17.05.2023. Der Bundestag nimmt Anpassungen an den Energiepreisbremsen-Gesetzen vor. Dazu erfahren Sie mehr unter dem folgenden Link:
Dezembersoforthilfe
Erdgaskundinnen und Erdgaskunden erhalten im Monat Dezember 2022, spätestens im Januar 2023 eine staatliche Soforthilfe. Was Sie dazu wissen sollten, finden Sie in den folgenden pdf-Dokumenten. Einfach anklicken und downloaden.
- Dezembersoforthilfe - Flyer (Stand: 18.01.2023)
- Dezembersoforthilfe - eine Zusammenfassung (Stand: 12/2022)
- Dezembersoforthilfe für Erdgaskundinnen und Erdgaskunden (Stand: 21.11.2022)
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