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Das Gebäudeenergiegesetz sah ursprünglich vor, dass ab dem kommenden Jahr keine neuen Öl- und Gasheizungen mehr eingebaut werden dürfen. Von diesen strengen Regelungen ist die Regierung jetzt abgewichen und verzahnt das Gebäudeenergiegesetz enger mit dem Wärmeplanungsgesetz. Durch letzteres werden die Kommunen verpflichtet, eine kommunale Wärmeplanung zu erarbeiten und ihre Heizinfrastruktur klimaneutral umzubauen. Solange es diese kommunale Wärmeplanung noch nicht gibt, bleibt für Eigentümer von Bestandsimmobilien und Mieter alles beim Alten.
Welche Auswirkungen das Gebäudeenergiegesetz für Sie haben wird, haben wir in einer FAQ-Liste für Sie zusammengestellt:
"Wie wir morgen heizen."
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