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13.09.2023

Änderungen für THG-Quotenhandel


Die Bundesregierung hat die regulatorischen Bedingungen zum THG-Quotenhandel geändert. Diese Änderung trat am 29.07.2023 in Kraft und wurde damit unmittelbar wirksam. Daraus ergibt sich eine relevante Änderung für die Antragstellung und Abwicklung von Elektrofahrzeugen über unsere Plattform: www.ev-rudolstadt.de/kundenservice/evr-emobilbonus/

Für das laufende Jahr 2023 können nur Anträge berücksichtigt werden, die bis zum 9. November 2023 bei uns eingehen. Später eingereichte Anträge können wir leider nicht mehr positiv beantworten.

Wir möchten Sie bitten, diese Änderungen zu berücksichtigen. 



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